Ab sofort können Sie alle unbeschädigten Einweggetränkedosen und PET-Einweggetränkeverpackungen in allen Geschäften (größer 50qm) zurückgeben. Auch solche Getränkeverpackungen, die Sie nicht dort gekauft haben. An Standorten ohne Rücknahmeautomaten wird die Rücknahme nach wie vor händisch erfolgen. Geschäfte die keine Einweggetränke in Glasverpackungen verkaufen, müssen diese auch nicht zurücknehmen.
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Bepfandung von Einweggetränkeverpackungen |
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Künftig werden auch die Einweggetränkeverpackungen für Getränke ohne Kohlensäure sowie alkoholische Mischgetränke (Alkopops) mit einem Pfand in Höhe von 25 Cent belegt. Dazu zählen beispielsweise Erfrischungsgetränke, Fruchtsaftgetränke, Wasser mit und ohne Aroma, Fitnessgetränke für Sportler in Dosen, Glas- oder PET-Flaschen.
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Von der Pfandpflicht ausgenommen sind folgende Artikel: |
• Säfte (Frucht-/Gemüseanteil 100 %)
• Nektare (Frucht-/Gemüseanteil 25-50 %, je nach Sorte)
• Diätetische Getränke im Sinne der Diätverordnung (z.B. auch Red Bull zuckerfrei)
• Erzeugnisse mit einem Mindestanteil von 50 % Milch oder Milcherzeugnissen
• Weine und Spirituosen
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Außerdem sind Verpackungen mit einem Volumen über drei Liter von der Pfandpflicht ausgenommen. Das gilt auch für als ökologisch vorteilhaft geltende Einwegverpackungen (Getränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeutel, Folienstandbeutel). |